- Archipelstaat
- Archipelstaat,ein Staat, der vollständig aus einem oder mehreren Archipelen beziehungsweise anderen Inseln besteht. Nach der Seerechtskonvention von 1982 (in Kraft seit 1994) ist ein Archipel eine Gruppe von Inseln, die so eng miteinander in Beziehung stehen, dass sie eine »wirkliche geographische, wirtschaftliche und politische Einheit bilden oder von alters her als solche angesehen worden sind«. Die Grenze des Archipels wird durch ein geregeltes System von »Archipelbasislinien« gebildet. Dieses System der Basislinien darf jedoch nicht so angewendet werden, dass dadurch das Küstenmeer eines anderen Staates von der hohen See oder einer ausschließlichen Wirtschaftszone abgeschnitten wird. Für die Durchfahrt durch die Archipelgewässer darf der Archipelstaat Schifffahrtswege und darüber liegende Flugstrecken festlegen, die für die ununterbrochene und zügige Durchfahrt fremder Schiffe beziehungsweise den Durchflug fremder Luftfahrzeuge geeignet sind.
Universal-Lexikon. 2012.